Heilbronn den 16. August [Freitag] 1793.
Hochwohlgebohrener Herr
insbesonders hochzuverehrender Herr Amtsbürgermeister
und Regierungsrath,
Es kann Euer Hochwohlgebohren nichts unerwartetes seyn, wenn eine Stadt, die unter dem Einfluß einer aufgeklärten Regierung und im Genuß einer anständigen Freiheit blühet, und mit den Reizen einer schönen fruchtbaren Gegend so viele Kultur der Sitten vereinigt, Fremde herbeyzieht und ihnen den Wunsch einflößt, dieser Wohlthaten eine Zeitlang theilhaftig zu werden. Da ich mich gegenwärtig in diesem Falle befinde, und willens bin, meinen Aufenthalt allhier biß über den Winter zu verlängern, so habe ich es für meine Schuldigkeit gehalten, Ew. Hochwohlgebohren gehorsamst davon zu benachrichtigen, und mich und die meinigen dem Landesherrlichen Schutz eines hochachtbaren Magistrats zu empfehlen.
Eine Unpäßlichkeit ist Schuld, daß ich diese Pflicht nicht früher und nicht anders als schriftlich erfülle; sobald aber meine Gesundheit es erlaubt, werde ich mir die gnädige Erlaubniß ausbitten, Ew. Hochwohlgebohren persönlich meinen Respekt zu bezeugen.
Ich verharre hochachtungsvoll
Euer Hochwohlgebohren gehorsamster Diener
F Schiller.