[Weimar 17 Mai. Sonntag. 1801].
Obgleich die Intention nicht ist, in der heutigen Tischgesellschaft Geheimnisse abzuhandeln, so ist sie doch keine öffentliche, und der Zweck nicht nur der heutigen sondern auch künftiger Zusammenkünfte ähnlicher Art geht verloren, wenn sie zu öffentlichen gemacht werden. Die Unternehmer müssen sich also, wenn sie selbst an der Gesellschaft Theil nehmen sollen, den Eintritt eines nicht gebetenen Gastes verbitten.
S.