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Schiller an Friedrich Cotta, 16. Juli 1802

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Weimar 16. Jul. [Freitag] 1802.

Ihre Briefe mein werthester Freund habe ich erst gestern und beide an Einem Tage erhalten, und um Zeit zu gewinnen sende ich unter dem heutigen Dato Ihre gerichtliche Vollmacht als Mandatarius nebst meiner, jene Cessions-Urkunde betreffenden Erklärung, unmittelbar an Hrn. O.Amtmann Griesinger ab mit der Bitte, solche nach Belieben entweder sogleich zu erbrechen und Gebrauch davon zu machen, oder wenn dieses nicht thunlich, das Paquet ungesäumt an Sie zu befördern. Ich habe diesen Weg für den kürzesten gehalten, weil Hr. Griesinger ein guter Freund von Ihnen ist, und weil Ihre Entfernung nach Gais mich ungewiß machte, was zu thun wäre, da der Termin der ErbTheilung auf den 3 August angesezt ist. Im Fall Sie ihrer Entfernung wegen einen andern substituiren müßten, habe ich den Hrn. BürgerMeister Schweitzer, der ein Oncle meines Schwagers Frankh ist, vorgeschlagen.

In Rücksicht auf jene CessionsUrkunde auf meine väterliche Erbschaft vom 19ten Sept. 1796 habe ich erklärt, daß „ich solche auf Verlangen meiner Mutter und in der Absicht ausgestellt, um meine Mutter in den Besitz alles dessen zu setzen, was mir unmittelbar nach meines Vaters Tod an seiner Verlassenschaft zufallen müßte, daß ich mich aber keineswegs meines Rechts an die mütterliche Erbschaft dadurch begeben. Sollte aber, setze ich hinzu, in jener CessionsUrkunde etwas unbestimmt und einer Zweideutigkeit unterworfen seyn, so protestiere ich gegen jede Auslegung die meinem Recht an die mütterliche Erbschaft präjudizierlich sein könnte – und schließlich überlasse ich es der eignen Entscheidung meiner Schwestern, ob sie selbst oder meine Mutter jene Erklärung jemals als eine Verzichtleistung auf mein mütterliches angesehen hätten u. s. w.“

Fräulein v. Imhof sagt mir, daß sie eine Erzählung für Ihren DamenCalender parat habe und mit erster Post durch mich schicken wolle. Ich vermuthe aber daß sie für den dießjährigen Calender zu spät kommen wird, doch will ich sie, sobald ich sie erhalte, abgehen lassen.

Leben Sie wohl mein theurer Freudn und stärken Sie nebst Ihrer lieben Frau ihre Gesundheit in der wohlthätigen Schweitzerluft.

Herzlich empfehlen wir uns Ihnen.

Sch.

Göthe ist seit 3 Wochen in Lauchstädt.

*

[Vollmacht für Cotta.]

In Rücksicht auf eine unterm 19. Septbris 1796 von mir ausgestellte Urkunde, nach welcher ich allem Antheil an der Väterlichen Verlassenschaft entsagte und meine Rechte daran meiner seligen Mutter abtrat erkläre ich und ersuche meinen Herrn Mandatarius von meinetwegen zu erklären, daß jene Urkunde auf Verlangen meiner seligen Mutter und in der Absicht von mir ausgestellt worden, um solche in den Besitz alles dessen zu setzen was mir unmittelbar nach dem Absterben meines seligen Vaters von seiner Verlassenschaft auf meinen Antheil zugefallen seyn würde, keinesweges aber um mich meines Rechts an die mütterliche Erbschaft zu begeben. Sollte daher in jener erst erwähnten Urkunde etwas unbestimmt oder einer Zweideutigkeit unterworfen seyn, so protestiere ich gegen jede Auslegung, die meinem Recht an die mütterliche Erbschaft präjudizierlich seyn könnte, indem ich es zugleich meinen beiden Schwestern anheimstelle zu entscheiden, ob jene von mir ausgestellte Verzichtleistung auf die väterliche Erbschaft von meiner seligen Mutter oder auch von ihnen selbst so angesehen worden als ob ich mich dadurch auch meines Anspruchs an die mütterliche Erbschaft begeben hätte.

Uebrigens und schließlich ersuche ich meinen Herrn Mandatarius von meinetwegen zu erklären, daß ich weder bei meiner Verheirathung noch nach derselben etwas von meinen seligen Eltern empfangen, das ich in die Erbschaft einzuwerfen hätte, indem der Herr Mandatarius selbst vielmehr Beweise in Händen hat und nöthigenfalls aufzeigen kann, daß ich von meiner Seite möglichst verhindert habe, daß solche nicht vermindert worden ist.

So gegeben Weimar d. 16. Jul. 1802.

J. C. F. Schiller.