Weimar d. 17. Febr. [Mittwoch] 1802.
Wohlgebohrner
hochgeehrtester Herr
Auf Ihr geehrtes vom 6. Febr. thue ich Ihnen von Seite meiner Frau und meiner Schwägerin zu wissen daß wir den Vergleich auf welche Art ihn Herr v. Richtenfeld eingehen will, gut heißen und uns darinn gänzlich Ihrer Einsicht und Ihrem Urtheil überlassen. Da wir bei dem günstigsten Ausspruch der Gerichte für unsre Sache gegen die armen und verdienten Legatarien uns nicht unbillig würden bewiesen haben und die Intention des Erblassers in Rücksicht derselben respektiert haben würden, so fällt es uns um so weniger schwer uns diesem Arrangement zu fügen.
Ich verharre hochachtungsvoll
Ew. Wohlgebohren
gehorsamer Diener
F. Schiller.